Schulsatzung / AGB und Preisliste
Hier können Sie sich unsere Preise Anschauen: Musikwelt Neunkirchen Preisliste
Ziel der Musikschule ist es, Freude am Musizieren zu wecken und zu erhalten.
Durch aktives Musizieren werden Begabungen frühzeitig erkannt und können entsprechend gefördert werden.
Jeder Schüler wird in der Musikschule Musikwelt an seinem Instrument gezielt nach seinen Interessen und
Fähigkeiten unterrichtet.
Elementares Ziel der Musikschule ist es, musische Basiserziehung zu betreiben, mit dem Ziel, Schüler auf ein
Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der
Musikschule „Musikwelt“, Inhaber Martin Wälder und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen
Vertreter
Unterricht
Der Unterricht findet regelmäßig statt.
Es wird Einzelunterricht, Duo- und Gruppenunterricht angeboten. Das Duo besteht aus zwei Personen, eine Gruppe besteht aus mind. drei Personen.
Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
Unterrichtsausfall
Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit eine Unterrichtseinheit pro Kalenderhalbjahr abzusagen.
Weiterer Unterrichtsausfall, den die Musikschule zu vertreten hat – wie z. Bsp. Krankheit des Lehrers – wird nach
beiderseitiger Absprache nachgeholt. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht
wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Ausfallender Unterricht durch
Verhinderung des Schülers ist grundsätzlich beitragspflichtig. Bei rechtzeitiger Absage kann der Lehrer nach
Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Bei Prepaid-Karten gilt eine Absagefrist von 24 Stunden vor der
vereinbarten Unterrichtseinheit, ansonsten gilt diese als gehalten.
In besonderen Fällen, wie Krankheit, ärztlich verordnetem Kuraufenthalt oder anderer Verhinderung des
Schülers, die länger als vier Wochen dauern, kann dieser beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte möglichst
rechtzeitig vorher beantragt werden. Für die Zeit der Beurlaubung entfällt die Zahlung des Beitrags. In dem Fall
der Beurlaubung besteht kein Anspruch auf Erhalt des bisherigen Termins. Dieser muss ggf. nach der
Beurlaubung neu erteilt werden.
Ordnet eine Behörde oder ein Gesetz bzw. eine Verordnung an, dass kein Präsenzunterricht stattfinden darf,
bietet die Musikschule online-Unterricht an. Bestehen seitens der Schüler technische oder andere
Schwierigkeiten, werden die Stunden per Absprache nachgeholt.
Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung für den regelmäßigen Unterricht ist nur einmal erforderlich. Sie gilt bis zur
Abmeldung.
10er Karten, Musikalische Früherziehung (MFE) oder Workshops haben keine oder andere Laufzeiten. Diese sind
den entsprechenden Anmeldeformularen zu entnehmen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Anmeldebogen der Musikschule.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten ein Duplikat.
Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich. Mit der
Anmeldung werden die Bestimmungen der Schulsatzung anerkannt.
Abmeldung
Die Abmeldung bedarf der schriftlichen Form. Für die ersten vier Wochen ab Vertragsbeginn gilt eine gesonderte
Kündigungsregel: Sie gelten als gebührenpflichtige Probezeit. Während dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag
schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Probezeit gekündigt werden. Danach beginnt der
allgemeine Ausbildungsvertrag. Dieser läuft zunächst 6 Monate. Danach kann bis zu jedem 3. Werktag eines
Monats zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.
Die Musikschule kann insbesondere dann den Vertrag kündigen, wenn mehr als zwei Beiträge nicht eingegangen
sind oder wenn sich der Schüler nachweislich nicht für die Belange des Unterrichts interessiert.
Beitrag
Für die Teilnahme am Unterricht wird ein Beitrag erhoben, dessen Höhe dem Anmeldeformular entnommen
werden kann. Der Unterrichtsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten zu zahlen ist. Aus
organisatorischen Gründen können die monatlichen Zahlungen nur per Bankeinzug oder per Dauerauftrag
erfolgen.
Zusätzlich können Kosten z. Bsp. für Notenmaterial entstehen.
Eine Familienermäßigung wird gewährt. Der Zweitvertrag wird mit 10 % rabattiert, jeder weitere Vertrag mit
jeweils 10 %. Nach Beendigung eines oder mehrerer Verträge wird die Rabattierung automatisch angepasst.
Die Musikschule behält sich eine Preisanpassung in Höhe von max. 5% im Kalenderjahr vor. Ein außerordentlicher
Kündigungsgrund besteht hierbei nicht.
Mietinstrumente
Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein
Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der Musikschule entliehen werden. Der
Nutzungsüberlassungsvertrag ist so lange gültig, bis das Instrument zurückgegeben wird.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Während der Zeit der
Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei
Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.
Den Schülern ist es nicht gestattet, überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen
weiterzugeben.
Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung
abzuschließen.
Ferienregelung
Die Ferien der Musikschule entsprechen den Ferien der öffentlichen Schulen des Saarlandes.
An Sonn- und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Aufsicht
Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim
Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule.
Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes,
sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 DS-GVO
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck, den Musikschulunterricht zu
organisieren, durchzuführen sowie verwaltungs- und abrechnungstechnisch zu bearbeiten.
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet (Ausnahme: Daten im Zusammenhang mit der Abrechnung
der Unterrichtsentgelte werden an unsere Hausbank weitergeleitet.)
Nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten – nach Ablauf
gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – unverzüglich gelöscht.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an die
Musikschule Musikwelt, Bahnhofstr. 1b, 66538 Neunkirchen
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Foto- Ton- und Filmaufnahmen, die während des Unterrichtes oder bei Musikschulveranstaltungen
aufgenommen werden, können zu Presse- und Werbezwecken weiterverwendet werden. Mit der Anmeldung
erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu. Sollte ein diesbezügliches Einverständnis nicht bestehen, so ist
dies der Musikschule ausdrücklich anzuzeigen.
Salvatorische Klause
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Preisliste
Stand: 04-2022
Probestunde: kostenlos!
Anmeldegebühr: keine!
Vorschulische Ausbildung:
Musikalische Früherziehung: 35 €
Instrumental-/Gesangsausbildung:
Einzelunterricht:
30 min/Woche 63 €
45 min/Woche 91 €
Duo (2er Unterricht):
30 min/Woche 52 €
45 min/Woche 76 €
Gruppe (ab 3 Schüler):
30 min/Woche 41 €
45 min/Woche 60 €
Instrumentenkarussell:
Für die Kleinen, die noch nicht wissen, welches Instrument sie lernen wollen.
30 min/Woche
Einzelunterricht: 63 €
Duo (2er Unterricht): 52 €
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler): 41 €
Karten: Ideal zum Verschenken oder wenn man sich noch unsicher ist:
5er mit jeweils 30 min: 119 €
10er mit jeweils 30 min: 219 €
5er mit jeweils 45 min: 149 €
10er mit jeweils 45 min: 285 €
Rabatte: Die gelten auch für Patchworkfamilien 😁
2. Vertrag innerhalb der Familie: 10 % auf den 1. Vertrag
3. Vertrag innerhalb der Familie: 20 % auf den 1. Vertrag
Sämtliche Beiträge verstehen sich pro Monat und im Voraus.